Home
Der grüne Pfeil Drucken E-Mail

ImageDer grüne Blechpfeil an Lichtsignalanlagen, der unter bestimmten Voraussetzungen den fahrenden Verkehrsteilnehmern das Rechtsabbiegen auch bei ROT gestattet, wurde trotz weitgehender Ablehnung der Fachwelt am 1.3.1994 in die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO §37) aufgenommen. Die von der Bundesregierung beauftragte "Projektgruppe Grünpfeil" der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt bestätigte 1999 das hohe Konfliktpotenzial und schlug u.a. stark verschärfte Einsatzbedingungen und die Vermittlung der Regelung durch Öffentlichkeitsarbeit vor. In der darauf folgenden Änderung der Verwaltungsvorschrift von Anfang 2001 wurden die Empfehlungen der Projektgruppe allerdings weitestgehend ignoriert. Die derzeitige Regelung entspricht somit nicht dem Stand der Forschung, die Konsequenz daraus: Es geschehen vermeidbare Konflikte und Unfälle im Straßenverkehr.

Die Erfahrungen in den Ländern und Städten sind sehr zwiespältig und widersprüchlich; das zeigen die seit nunmehr zehn Jahren hin- und herschwankenden kommunalpolitischen Beschlüsse und das An- und Abmontieren des grünen Blechpfeiles. Zur Versachlichung der Diskussion und der Entscheidungen hat der Fachverband Fußverkehr Deutschland FUSS e.V. eine Literaturrecherche zur Grünpfeil-Regelung in Deutschland in Auftrag gegeben.

Das Ergebnis: Der grüne Blechpfeil an Kreuzungen und Einmündungen bringt wenig hinsichtlich der Beschleunigung des Autoverkehrs, beinhaltet aber regelmässige Behinderungen des Fuß- und Radverkehrs und ein großes Gefährdungspotenzial für alle Verkehrsteilnehmer.

Pro Grünpfeil treten nach den Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen BASt durchschnittlich etwa alle 8 Tage ein schwerer Verkehrskonflikt auf (Beinah-Unfall mit Notbremsung). Mit ca. 100 000 durch den Grünen Pfeil erzeugten zusätzlichen schweren Konflikten pro Jahr in den deutschen Städten ist diese Regelung das Gegenteil der zwei Jahre vor dem Grünpfeil eingeführten "konfliktfreien Ampelschaltung". Gefährdet sind an den derzeit etwa 5.000 Ampeln mit einem Grünen Pfeil vor allem Radfahrer und Fußgänger, besonders Blinde, Seh- und Mobilitätsbehinderte sowie Kinder.

Der FUSS e.V. fordert deshalb die Abschaffung der Grünpfeil-Regelungen - sowohl örtlich als auch bundesweit.

 

Wenn Sie eine spezielle Frage haben, über besondere Mißstände oder auch über einen Ablehnungsbeschluss der Stadt berichten möchten, nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

 

Stand: März 2004

 
< zurück